Hotelversicherung
Rechtsschutz
Ansprüche durchsetzen
ohne Kostenrisiko
Nachlass für Mitglieder der DEHOGA
Hotelversicherung
Rechtsschutz
Ansprüche durchsetzen
ohne Kostenrisiko
Nachlass für Mitglieder
der DEHOGA
Waffengleichheit durch Wegfall des Kostenrisikos mit einer Rechtsschutzversicherung
Ohne juristischen Beistand ist es heute kaum möglich, ein Hotel zu führen. Die vielen „Kleinigkeiten“ regelt man selbst. Gibt es aber unterschiedliche Rechtsauffassungen über Versicherungsentschädigungen, Handwerkerabnahmen, Pachtrückgaben oder ermittelt die Staatsanwaltschaft bewahrt einen die Rechtsschutzversicherung vor zusätzlichen Kosten.
Rechtsgrundlagen und Verträge werden immer komplexer – Geschäftspartner sind nicht immer kalkulierbar.
Sichern Sie sich gegen Kostenrisiken ab, die bei der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen entstehen.
... verhandeln und streiten auf Augenhöhe
Rechtsschutzversicherung für Hotels
- Das Kostenrisiko in Prozessen hat sich seit 2010 spürbar erhöht.
- Die Streitkosten sind bis zu 100% gestiegen.
- Die Grafik zeigt das Prozesskostenrisiko einer Zivilklage durch drei Instanzen.
Schutz vor ...
Mitversichert sind ...
- Firmen-Rechtsschutz z.B.
- Arbeitsrecht
- Steuerrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsstreitigkeiten
- Immobilienstreitigkeiten
als Eigentümer oder Mieter - Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Vertragsrechtsschutz für
- Versicherungen
- Hilfsgeschäfte
- eingekaufte Dienstleistungen
- Privat-Rechtsschutz
für den Geschäftsführer - Forderungsmanagement
zu Sonderkonditionen
Erstattung von ...
- Erstauskunft durch Vertragsanwälte
- Kosten für Mediations-, Schieds- oder Schlichtungsverfahren
- eigenen Rechtsanwaltskosten nach RVG
- Gerichtsgebühren und gegnerischen Rechtsanwaltskosten
- Kosten für Zeugen, Sachverständige
- Strafkautionen
Schadensbeispiele ...
- Streit
mit der Betriebsschließungsversicherung wegen Zahlungsverweigerung - Streitigkeiten
im Zusammenhang mit der mangelhaften Sanierung von Hotelbädern (über 3.500 Mängel) - Strafrechtliche Ermittlungen
nach Hotelbrand wegen des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit (fehlende Elektrorevisionen)
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