Betriebsunterbrechung
nach Sachschaden
Wenn der Betrieb plötzlich steht
Haftzeiten
bis zu 36 Monate
Betriebsunterbrechung
nach Sachschaden
Wenn der Betrieb plötzlich steht
Haftzeiten bis zu 36 Monate

Kosten- & Gewinnschutz bei Betriebsunterbrechung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift immer dann, wenn Ihr Hotelbetrieb durch einen versicherten Störfall nicht wie gewohnt weiterlaufen kann.
Egal ob es sich um nicht vermietbare Zimmer, gesperrte Hotelbereiche oder gar eine komplette Schließung des Hauses handelt. Es entstehen immer Ertragseinbußen als Folge fehlender Umsätze.

Die Kosten für die Betriebsunterbrechung übersteigen häufig den eigentlichen Sachschaden.

Betriebsunterbrechungsversicherungen ersetzen entgangene Gewinne und laufende Kosten nach versicherten Sachschäden.

Nichts geht mehr!
Wenn plötzlich alles steht & die Kosten davon galoppieren
Leistungsvoraussetzung der Betriebsunterbrechungsversicherung ist immer ein vorausgehender versicherter Sachschaden. Um Deckungslücken und Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung idealerweise in „einer Hand“ sein.
Neben dem Deckungsumfang sind die Wahl der richtigen Versicherungssumme (Unterversicherungsverzicht!) und eines ausreichenden Haftzeitraums (mind. 24 Monate) von Bedeutung. Sicherheitshalber geht man vom Worst-Case aus und berücksichtigt Mehrkosten durch z.B. exponierte Hotellage, Denkmalschutz, Lieferschwierigkeiten etc.
Schutz vor ...
Mitversichert sind ...
- alle wirtschaftlich begründbaren Kosten
- Allgefahrendeckung incl. Elementarschäden
- saisonale Schwankungen
- Zulieferer-Rückwirkungsschäden
- Unterversicherungsverzicht
- Wechselwirkungsschäden zwischen Betriebsteilen
- Haftzeiten bis 36 Monate
Erstattung von ...
- fortlaufenden Kosten, wie z.B. Annuitäten, Mieten, Lohnkosten, etc.
- entgangenem Gewinn, Unternehmerlohn
- Mehrkosten zur Verkürzung der Betriebsunterbrechung
- Mietverlust für Vermieter/Verpächter
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