Rechtsschutz schafft Waffengleichheit
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Rechtsschutz schafft Waffengleichheit
Egal wie friedliebend Sie sind, oder wie hoch Ihre Schmerzschwelle ist – als Unternehmer sind
Rechtsstreitigkeiten manchmal nicht vermeidbar. Dann sind neben dem Faktor Zeit, insbesondere
Erfolgschancen und Kostenrisiko zu berücksichtigen – auch der mentale Aspekt ist nicht zu
unterschätzen. Und letztlich braucht man noch einen guten Anwalt …
Dass man häufig einen langen Atem benötigt um zu seinem Recht zu kommen, ist hinlänglich
bekannt. Um hinsichtlich der Prozesskosten „Waffengleichheit“ zu wahren, schließen viele Betriebe
Rechtsschutzversicherungen ab. Rechnet sich das?
Firmen-Rechtsschutz-Policen tarifieren üblicherweise nach der Anzahl der Beschäftigten – je mehr
Angestellte, desto teurer der Vertrag. Bei 100 Mitarbeitern ist man – je nach Höhe der
Selbstbeteiligung – schnell ab 3.500 EUR / Jahr dabei.
Auch sollte man sich im Klaren sein, wann die Police auf keinen Fall zahlt: für allgemeines
Vertragsrecht (z.B. Einklagen unbezahlter Rechnungen) und Baurecht bestehen generell
Ausschlussklauseln. Viele Anbieter bieten mittlerweile jedoch eingeschränkten Vertragsrechtsschutz
für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen (die nicht dem Haupterwerb dienen) an.
Der Leistungsumfang der meisten Firmen-Rechtsschutzpakete liest sich durchaus umfangreich:
 Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern
 Verkehrs-Rechtsschutz für zivil- und strafrechtliche Auseinandersetzungen als
Verkehrsteilnehmer
 Steuer-/Sozialgerichts-/Verwaltungs-Rechtsschutz
 Disziplinar-/Standes-/Ordnungswidrigkeiten-/Straf-Rechtsschutz
 Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz
 Privat-Rechtsschutz für den Inhaber
Ob konkret dann tatsächlich Versicherungsschutz besteht oder nicht, ist aber letztlich immer von der
individuellen Aktenlage und dem gewählten Bedingungswerk abhängig.
Wir möchten auf drei Bereiche hinweisen, in denen wir das Vorhalten einer
Rechtsschutzversicherung für unverzichtbar halten:
1. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz: bei Streitigkeiten mit Versicherern geht es regelmäßig
um hohe Streitsummen, beispielsweise um Immobilienwerte, oder aktuell bei vielen
Hotelbetrieben um Entschädigungen aus der Betriebsschließungsversicherung. Bei einem
Streitwert von 1 Mio. EUR beträgt das Kostenrisiko durch zwei Instanzen gut 90.000 EUR –
das zahlt man nicht einfach so aus der „Portokasse“.
2. Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR): Geschäftsführer oder leitende Angestellte geraten schnell
ins Fadenkreuz der Staatsanwaltschaft: Personenschäden im Zusammenhang mit nicht
beachteten behördlichen Obliegenheiten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften, Elektrorevisionen etc.) oder der bloße Verdacht der
Steuerhinterziehung, des Sozialversicherungsbetrugs oder der Insolvenzverschleppung
reichen bereits aus. Der SSR greift bereits beim Vorwurf einer vorsätzlich begangenen
Straftat und versetzt Sie damit in die Lage, schon im Ermittlungsverfahren durch eigene
Anwälte und Gutachter entlastende Fakten beizubringen und eine Anklage damit zu
vermeiden.

3. Immobilien- und Grundstücks-Rechtsschutz. Dieser Baustein ist speziell für Pachtbetriebe
von Bedeutung: spätestens bei Beendigung eines Pachtverhältnisses sind
Meinungsverschiedenheiten über die Rückgabe des Pachtgegenstands häufig
vorprogrammiert. Geht es um die Freigabe der Pachtkaution, ist das Prozesskostenrisiko
entsprechend hoch. Übrigens können auch Verpächter gegen Aufpreis Rechtsstreitigkeiten
aus Vermietung/Verpachtung mitversichern.
Eine Rechtsschutzversicherung minimiert also durchaus existenzielle Risiken. Um Enttäuschungen
vorzubeugen, sollte man jedoch den Leistungsumfang kennen und über Selbstbeteiligungen von
durchaus 2.500 oder 5.000 EUR den Beitrag möglichst niedrig halten.

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