Schäden durch Klimakleber
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Schäden durch Klimakleber
Gefühlt, ist es momentan zwar etwas ruhiger geworden … aber in den vergangenen Monaten haben
Klimaaktivisten – ungeachtet ihrer hehren Ziele – nicht nur auf Straßenkreuzungen für Unmut
gesorgt: Luxusläden, Privatflugzeuge, Yachten und FirstClassHotels u.a. in Berlin, Wien, Sylt und an
der Ostsee wurden beschädigt und/oder im Betriebsablauf gestört. Mit Sitzblockaden bis hin zu
Rauchfackeln und Beschmierungen waren die Schäden bislang zwar ärgerlich, tendenziell aber noch
überschaubar …
Sachschäden & Betriebsausfälle
Viele Hoteliers beschäftigt daher die Frage: wer kommt für Sachschäden oder Betriebsausfälle auf?
Von den Aktivisten wird in den meisten Fällen nicht viel zu holen sein.
Gleich vorweg: in Standardpolicen wird man vergeblich nach Versicherungsschutz suchen. Der häufig
über Einbruch-Diebstahl mitversicherte Vandalismus setzt den Einbruch ins Gebäude voraus, was in
den uns bekannten Fällen nicht der Fall war.
Gängige Bausteindeckungen erfordern zumindest den Einschluss von Graffitischäden
(Entschädigungen auf Schmierereien begrenzt, häufig auch mit geringen Entschädigungsgrenzen)
oder Gebäudebeschädigungen durch Dritte (Entschädigung auf Gebäudeschäden begrenzt).
Idealerweise ist über EC-Gefahren der Baustein böswillige Beschädigung eingeschlossen: hier gilt
dann jede vorsätzliche unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung versicherter Sachen versichert –
mit entsprechend abgestimmter Betriebsunterbrechungsversicherung auch der dadurch entstehende
Betriebsausfall.
Kein Versicherungsschutz
Handelt es sich jedoch um reine Sitzblockaden vor dem Hotel oder auf Zufahrten zum
Hotel/Urlaubsgebiet (ohne Sachschäden) besteht für Betriebsausfälle i.d.R. kein Versicherungsschutz,
ebenso für Lieferengpässe, schlechte Publicity, ausbleibende Buchungen und
abreisende/nichtanreisende Gäste.
An Szenarien wie innere Unruhe (einschl. Plünderungen) und Terror mag man gar nicht denken – sie
wären aber über Zusatzbausteine noch versicherbar. Bei Revolution, Rebellion oder Bürgerkrieg wird
es dann aber eng mit Versicherungsschutz – üblicherweise greifen hierfür Deckungsausschlüsse. Die
Differenzierung der Situationen werden dabei von den Behörden vorgenommen.
Haftungsansprüchen von Gästen?
Sofern von Gästen ins Zimmer eingebrachte Sachen zu Schaden kommen sollte eine Entschädigung
über die Hotelhaftpflichtversicherung möglich sein (verschuldensunabhängig lt. BGB §701/702)
jedoch max. 3.500 EUR (Wertsachen 800 EUR). Darüber hinausgehende Ansprüche an das Hotel
scheinen kaum aussichtsreich. Auch Reiseversicherungen werden i.d.R. keine Leistungen erbringen.
Für beschädigte Gäste-Fahrzeuge (auch hoteleigene) sollte die Vollkaskoversicherung (sofern
vorhanden) aufkommen.
Für den hoffentlich unwahrscheinlichen Fall, dass es im Zusammenhang mit Aktionen von
Klimaaktivisten zu Personenschäden kommt, dürften (häufig nicht sehr aussichtsreiche)
Haftungsansprüche gegenüber den Verursachern bestehen. Eigene Policen, wie Kranken-, Unfall-,
Lebens- oder Rechtsschutzversicherung werden aber – abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk –
i.d.R. leisten.

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