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Wasserschaden richtig versichern – Aquarien, Schwimmbäder, Wasserbetten
Wasserschaden im Hotel
Bildquelle: Volker Begas – privat

Inhalt

Am 16.12.22 war der Wasserschaden durch das geplatzte Aquadom im Berliner Radisson Blu Hotel beherrschendes Thema in den Medien: 1.000 Kubikmeter Wasser ergossen sich in Hotelhalle und Nachbarschaft. Hoher Sachschaden im Hotel und glücklicherweise „nur“ zwei Leichtverletzte Personen. Auch einen Monat später waren Ursache und Verantwortlichkeiten noch unklar. Hotel, DDR-Museum und angrenzende Passage samt mehrerer Geschäften waren/sind nach wie vor gesperrt. Man geht davon aus, dass Schadensgutachten erst in einigen Monaten vorliegen werden.

Wasserschaden durch Aquarien, Schwimmbädern, Wasserbetten

Nun verfügen die wenigsten Hotels über ein annähernd vergleichbares Aquarium – aber eine Schwimmbecken- oder Wasserbett-Leckage in den oberen Etagen eines Hotels könnte zu einem vergleichbaren Wasserschaden im Hotel führen.

Da das Aquarium nach unseren Informationen einer Fondsgesellschaft gehört, sind Eigen- und Fremdschaden zu unterscheiden.

Bei Fremdschäden sprechen wir von der gesetzlichen Haftung. Nachdem das Aquarium kurz zuvor umfassend modernisiert und gewartet wurde, wird es vermutlich schwer, den Eigentümer in die Haftung zu bekommen. Sicherlich wird geprüft werden, ob die mit der Sanierung beauftragten Handwerker oder sogar der Hersteller haften.

Die gesetzliche Haftung ersetzt nur den Zeitwert

Für die Geschädigten dürfte die gesetzliche Haftung jedenfalls keine auskömmliche Lösung sein:

  • die Klärung der Haftung kann Jahre in Anspruch nehmen
  • gängige Versicherungssummen kommen bei hohen Sachschäden und Betriebsausfällen schnell an ihre Grenzen
  • Schadenserstattungen erfolgen ausschließlich zum Zeitwert und decken damit nur einen Bruchteil der tatsächlich anfallenden Kosten

Die richtige Versicherungspolice für den Wasserschaden

Eigentümer und betroffene Pachtbetriebe fahren daher mit der Abwicklung über die eigene Gebäude-/Inhalts-/Betriebsunterbrechungs-Versicherung deutlich besser – vorausgesetzt diese leistet für Schäden dieser Art.

Eine klassische Leitungswasserversicherung wird dieses Szenario jedenfalls nicht decken: versichert gelten üblicherweise Schäden durch Rohrbruch oder Frost und den daraus resultierenden bestimmungswidrigen Wasseraustritt (Nässeschäden).

Schäden durch „Plansch- und Reinigungswasser“ sind häufig ausdrücklich ausgeschlossen.

All-Risk-Deckung unverzichtbar

Am unkompliziertesten erscheint die Regulierung über eine All-Risk-Deckung – sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Versichert gelten Wiederherstellung beschädigter Sachen zum Neuwert (sprich die Wasserschadensanierung) sowie die notwendige Betriebsunterbrechung innerhalb der vereinbarten Haftzeit.

Man kann solche Schäden mittels Zusatzklauseln auch über die Leitungswasserversicherung einschließen.

Neben einer umfassenden All-Risk-Deckung haben wir das in unseren Vertragswerken beispielsweise über den Einschluss bestimmungswidrig austretender Flüssigkeiten aus Behältern gelöst. Das schließt eben Aquarien und Schwimmbecken ein, aber z.B. auch Wasserbetten oder Getränkefässer.

Was sollte noch beachtet werden?

In diesem Zusammenhang sollte man auch gleich Schäden an der Schwimmbadverrohrung und den Wassermehrverbrauch (Medienverlust) berücksichtigen.

Man kann den vom Aquadrom-Schadensereignis betroffenen Betrieben nur wünschen, die richtige Wasserschaden Versicherung und Versicherungspolicen mit zahlungswillige Versicherer ausgewählt zu haben.

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